Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung im Oktober 2016
Werden Krankheitskosten selbst getragen, um eine Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung zu erhalten, sind die Sonderausgaben dennoch um die volle Beitragsrückerstattung zu kürzen. Da sich die Aufwendungen oftmals auch nicht als außergewöhnliche Belastungen auswirken dürften, sollten Steuerpflichtige dies in ihre Vorteilsberechnung (Beitragsrückerstattung ja oder nein) einbeziehen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Dürfen Pflegekosten um die doppelte Haushaltsersparnis gekürzt werden, wenn ein Ehepaar ins Pflegeheim umzieht? Das Finanzgericht Nürnberg meint ja. Bleibt zu hoffen, dass der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren eine steuerzahlerfreundlichere Sichtweise an den Tag legen wird.
- Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist nur möglich, wenn die Leistungen „im“ Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Somit sind ausschließlich in einer Werkstatt durchgeführte Arbeiten (wie z. B. das Beziehen von Polstermöbeln) nicht begünstigt.
- Nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg reicht es aus, dass ein Kfz-Händler bei einem EU-Geschäft die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Geschäftspartners bei Vertragsschluss überprüft. Wird die USt-IdNr. während der Geschäftsabwicklung ungültig, muss der Händler sich dieses nicht zurechnen lassen.
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