Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung im November 2022

Das Jahressteuergesetz 2022 nimmt weiter Konturen an. Nach dem Entwurf
der Bundesregierung soll es nun auch Neuerungen für den Abzug von Aufwendungen für Tätigkeiten im Arbeitszimmer und in der häuslichen Wohnung geben. Zudem ist eine Freistellung von der Einkommen- und Umsatzsteuer bei Photovoltaik-Kleinanlagen beabsichtigt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz Durch Verschiebung der Tarifeckwerte und Erhöhung des Grundfreibetrags sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen bekämpft werden.
  • Nutzen Steuerpflichtige ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken, dann können sie
    für energetische Maßnahmen eine Steuerermäßigung beantragen. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat nun darauf hingewiesen, wie die Kosten
    für den Energieberater zu berücksichtigen sind.
  • Die Steuerbefreiung für den „Corona-Pflegebonus“ (bis zu 4.500 EUR) geht
    der Steuerbefreiung für die „Corona-Prämie“ (bis zu 1.500 EUR) vor. Nach den Ausführungen des Bundesfinanzministeriums scheidet somit eine Addition der beiden Höchstbeträge aus.

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