Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung im Februar 2023

Für die gestiegenen Energiekosten erhalten nun auch Studierende und Fachschüler
eine Einmalzahlung von 200 EUR
– allerdings nur auf Antrag. Dieser soll über eine digitale Plattform erfolgen, die derzeit gemeinsam von Bund und Ländern entwickelt wird.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

    • Damit Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen gewisse Spielregeln eingehalten werden – und diese haben sich seit 2023 verschärft. Denn verwendet der Bewirtungsbetrieb ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion, werden weitere Anforderungen an den Bewirtungsbeleg gestellt.
    • Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren oft mit der Vorsteuer-aufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken und der Wahl eines geeigneten Aufteilungsmaßstabs beschäftigt. Nun hat sich auch das Bundesfinanzministerium positioniert.
    • Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld geht in die nächste Runde. Das Bundeskabinett hat die Sonderregelung per Verordnung um weitere sechs Monate bis Ende Juni 2023 verlängert.

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