Infoveranstaltung Mindestlohn

Der Mindestlohn und die damit verbundenen Aufzeichnungspflichten werden für Unternehmer zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand und finanziellen Risiko führen. Die Hauptzollämter stocken kurzfristig Personal auf, um schnellstmöglich mit Kontrollen beginnen zu können: Wer die Aufzeichnungspflichten nicht beachtet, muss mit einem Ordnungsgeld bis 30.000 EUR rechnen!

Im Rahmen der Infoveranstaltung geben wir Antwort auf u. a. folgende Fragen:
• Für welche Unternehmer gilt der Mindestlohn?
• Welche verschärften Aufzeichnungspflichten gelten?
• Welche Folgen haben Verstoße gegen den Mindestlohn und die Aufzeichnungspflichten?
• Benötige ich Arbeitsverträge für meine „Minijobs“?
• Welche Hilfsmittel stehen zur Verfügung?
• Welche betriebswirtschaftlichen Konsequenzen hat der Mindestlohn?