Allgemeine Mandanteninformation vom 13.05.2020 / Digitalbonus.Niedersachsen
Liebe Mandanten,
hiermit informieren wir Sie unverbindlich über das Programm Digitalbonus.Niedersachsen der NBank.
Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die in die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen, Prozessen oder Verbesserung der IT-Sicherheit investieren.
Mit Hilfe des Digitalbonus kann für die anfallenden Ausgaben ein nicht rückzahlbarer Zuschuss beantragt werden.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth oder des Handwerks, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen .
- Kleine freiberufliche Planungsbüros, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Was kann grundsätzlich gefördert werden?
- Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnik.
- Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
- Ausschlaggebend für die Förderfähigkeit ist, dass ein digitaler Transformationsprozess eingeleitet wird. Dazu kann gehören, dass ein Unternehmen Arbeitsprozesse digitalisiert und dazu Software (z.B. Warenwirtschaft, Dokumentenmanagement) und Hardware (z.B. Server und Scanner) anschafft.
- Neu: Die Förderrichtlinien wurden im Rahmen der Corona-Pandemie an den speziellen Bedarf von Unternehmen in der Corona-Krise ergänzt und angepasst. Ab sofort können niedersächsische Unternehmen den Zuschuss von bis zu € 10.000 auch für Investitionen in Homeofficetechnik, Videokonferenzanlagen und Videokonferenztechnik / Videokonferenzsysteme, Telemedizintechnik / Telemedizinsysteme beantragen. Bei der Einrichtung von Homeoffice Arbeitsplätzen gilt die Voraussetzung auch für Grundausstattungen als erfüllt (z.B. Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware). Diese Regelung ist befristet für Antragseinreichungen zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.06.2020.
Bedingungen
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- Die Investitionen müssen mindestens € 5.000 Euro betragen.
- Der Zuschuss (mind. € 2.500 Euro und max. € 10.000) beträgt bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen und bis zu 30 Prozent für mittlere Unternehmen.
- Nicht zuwendungsfähig sind Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware sowie Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen, modellgleiche oder im Hinblick auf die Digitalisierung im Funktionsumfang gleiche Ersatzbeschaffungen defekter Maschinen, IKT Grundausstattung (wie z.B. Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware), Online-Marketing-Maßnahmen, Schulungen zu Hard- und Software).
Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage der NBank unter „Digitalbonus Niedersachsen„.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!
Bleiben Sie gesund und viele Grüße
Carmen Menken, Monika Temme und Jochen Büter
sowie das Team unserer Kanzlei