Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung im Januar 2019
Am 23.11.2018 hat der Bundesrat zahlreichen Steuergesetzen zugestimmt, sodass diese nun in Kraft treten können. Wie so oft wurden „kurz vor Toresschluss“ noch einige Änderungen vorgenommen. Hierbei ist hervorzuheben, dass Dienstfahrräder und Jobtickets ab 2019 steuerfrei sind.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Weil die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig sind, muss der Gesetzgeber eine Neuregelung vornehmen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat nun zwei verschiedene Modelle vorgestellt, die
in den nächsten Wochen und Monaten noch kontrovers diskutiert werden dürften: Ein Flächenmodell und ein wertabhängiges Modell. - Verluste aus Vermietung und Verpachtung können steuerlich nur abgezogen werden, wenn der Vermieter eine Einkunftserzielungsabsicht hat, die das Finanzamt bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich unterstellt. Aktuell hat das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass eine auf Dauer angelegte Vermietung auch dann vorliegt, wenn sich der Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs vorbehält, um das Mietobjekt später einem Angehörigen zu vermieten.
- Leistet ein Gesellschafter, der sich für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft verbürgt hat, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist insofern vorteilhaft, als sich dadurch ein Veräußerungs- oder Auflösungsgewinn vermindert oder ein entsprechender Verlust erhöht.
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