Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung im Januar 2017
Durch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Steuerzahler ihre Steuerlast senken. Die Steuerermäßigung hängt jedoch von einigen Voraussetzungen ab, die von den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung häufig unterschiedlich interpretiert werden. Da der Bundesfinanzhof der Finanzverwaltung zuletzt in einigen Punkten widersprochen hat, hat diese nun ihr Anwendungsschreiben überarbeitet und den Abzugsbereich ausgedehnt.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Beim Verkauf einer GmbH oder eines GmbH-Anteils möchte der Käufer die Pensionszusage, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt worden war, oftmals nicht übernehmen. Wird die Pensionszusage zuvor auf eine andere Gesellschaft gegen eine Ablösezahlung übertragen, fließt dem Geschäftsführer grundsätzlich noch kein Arbeitslohn zu. Diese erfreuliche Sichtweise vertritt der Bundesfinanzhof.
- Kann eine Umsatzsteuerberichtigung bereits im Zeitpunkt der Leistungserbringung für solche Provisionsraten erfolgen, deren Fälligkeit mehr als zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung liegt? Das Finanzgericht Niedersachsen meint schon. Da die Finanzverwaltung diese Entscheidung aber nicht akzeptieren will, ist nun der Bundesfinanzhof am Zug.
- Arbeitgeber können die Einkommensteuer bei Sachzuwendungen mit einem pauschalen Steuersatz von 30 % für den Zuwendungsempfänger übernehmen. Entgegen der bisherigen Handhabung der Finanzämter hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass diese Wahl auch widerrufen werden kann.
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